Verkaufsmandat
Unser Mandat entspricht den vom Schweizerischen Verband der Immobilienwirtschaft SVIT vorgesehenen Bestimmungen, wobei wir den Eigentümern die Freiheit lassen, eigene, direkte Kontakte zu pflegen.
Einige Bestimmungen und Details können den speziellen Bedürfnissen des Eigentümers oder den besonderen Eigenschaften der Liegenschaft angepasst werden.
Die Zahlung unseres Honorars, Spesen inbegriffen, wird nur nach abgeschlossenem Verkauf über den befugten Notar abgewickelt.